«Verwahrung in der Schweiz»

 

Todesstrafe auf Raten

 

Der Sachverhalt, dass dir dein Leben für immer genommen wird, indem du präventiv in ein Gefängnis gesperrt und wie ein Strafgefangener behandelt wirst, obwohl du eigentlich «einfach nur» von der Gesellschaft ferngehalten werden solltest, dieser Sachverhalt ist illegal, er ist nicht zulässig und wird in Strasbourg als nicht gerechtfertigte unbegrenzte Strafe gewertet. Eine solche Strafe ist aber im StGB gar nicht vorgesehen, weshalb sie auf keiner Gesetzesgrundlage basiert und folglich einen Verstoß gegen die Bundesverfassung darstellt!             
Dieser Sachverhalt entspricht einer Todesstrafe auf Raten!